LRS / Lese-Rechtschreib-Schwäche
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche stehen in nahezu allen Unterrichtsfächern vor besonderen Herausforderungen, da Lesen und Schreiben in fast jedem Unterricht und jeder Prüfungssituation stattfindet.
Der Erlass III 31 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 15. März 2022 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche und Erstellung von Zeugnisvermerken über einen gewährten Notenschutz regelt in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz (Nachteilsausgleichs- und Notenschutzverordnung – NuNVO) vom 16.Februar 2022 die Möglichkeiten, welche betroffene Schülerinnen und Schülern in diesem Zusammenhang haben.
Das BBZ Schleswig nimmt die besonderen Herausforderungen der betroffenen Schülerinnen und Schüler sehr ernst. In diesem Zusammenhang haben wir ein Konzept erarbeitet, an welchem Deutschlehrkräfte, Elternbeiräte und betroffene Schülerinnen und Schüler beteiligt waren. Dieses Lese-Rechtschreib-Konzept basiert auf dem oben genannten Erlass und stellt einen wichtigen Meilenstein im Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwäche am BBZ Schleswig dar. Die Kerninhalte sind die konkreten Maßnahmen, die Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie in den jeweiligen Schulformen haben, die Transparenz für Betroffene und deren Eltern sowie die schulinterne Kommunikation.
Sie finden auf dieser Seite das LRS-Konzept, bildungsgangspezifische Infoflyer zur Legasthenie und die nötigen Formulare / Anträge für gewünschte Maßnahmen zum Download.
Erster Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit einer Legasthenie ist immer die Klassenlehrkraft! Sollte darüber hinaus weiterer Beratungsbedarf bestehen, stehen Ihnen unsere Koordinatorinnen und Koordinatoren der entsprechenden Bildungsbereiche gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre LRS-Arbeitsgruppe
Gruppen
Wir unterscheiden im Umgang mit Legasthenie auf Basis des LRS-Erlasses folgende zwei Gruppen:
Gruppe 1
Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH), Berufsfachschule I , Berufsschule und die Berufsfachschule III (Sozialwesen)
Gruppe 2
Berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Fachschule, Berufsfachschule III (außer Sozialwesen) und die Berufsschule
bei Fachhochschulreife-Erwerb (Abendschule).