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Die Ausbildung der Kaufmännischen Assistentinnen/Kaufmännischen Assistenten ist eine schulische Berufsausbildung, die mit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin/Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent“ abschließt. Da der Praxisanteil in der Ausbildung bisher sehr gering war, wurde in dem Projekt das betriebliche Praktikum ausgeweitet, ohne dass die schulische Ausbildung eingeschränkt wird. Möglich wurde dies durch eine Neustrukturierung des Lehrplans. So wurde das bisherige Lernfeldkonzept den neuen Bedingungen angepasst und durch einen Stoffverteilungsplan ersetzt, der darauf abgestimmt ist, den Schülern weitgehende betriebswirtschaftliche Grundlagen zu vermitteln, um im einschlägigen Praktikum bestehen zu können. Nach Beendigung des Praktikums werden die in der Praxis erworbenen Kenntnisse erneut aufgearbeitet und vertieft. Das Praktikum wird ausschließlich in kaufmännischen Berufen durchgeführt und beginnt bereits nach sieben Monaten Unterricht. Es dauert insgesamt sieben Monate (einschließlich 4 Wochen Urlaub). Die Sommer- und Herbstferien entfallen. Die Praktikumsplätze werden durch die Schule vermittelt. Mit den Praktikumsbetrieben wird eine Vereinbarung über die zu vermittelnden Inhalte getroffen. Für die Dauer des Praktikums erfolgt eine enge Betreuung der Schüler durch eine Projektkoordinatorin, um sicher zu stellen, dass das Praktikum auch die mit den Betrieben vereinbarten Ausbildungsinhalte umfasst. Während des Praktikums findet ein wöchentlicher Berufsschultag statt, der gewährleistet, dass der Unterricht in den Kernfächern inhaltlich fortgeführt wird. Um die vorgegebenen Inhalte des Lehrplans trotzdem in den zwei Jahren zu vermitteln, wird die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl auf bis zu 38 Wochenstunden erhöht. Zum Lehrplan und seinen Bestimmungen siehe: http://lehrplan.lernnetz.de/?wahl=25
Darüber hinaus wird durch Lo-Net2 die Kommunikation während des Praktikums gesichert. Die schulische Ausbildung schließt nach zwei Jahren mit einer Abschlussprüfung und der Zuerkennung der Fachhochschulreife ab. Besonders qualifizierte Schüler/Schülerinnen (Notendurchschnitt besser 2,5) können im Anschluss an die schulische Ausbildung noch ein weiteres sechsmonatiges Praktikum absolvieren, um dann vor der Industrie- und Handelskammer die Kammerprüfung zur Bürokauffrau/zum Bürokaufmann bzw. zur Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel abzulegen.
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